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Gesetzgebung | Bundesrat stimmt Kassensicherungsverordnung zu
Der Bundesrat hat am beschlossen, der Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (BR-Drucks. 438/21) zuzustimmen.
Hintergrund: Nach § 146a Absatz 1 Satz 1 AO müssen aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle und andere Vorgänge, die mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erzeugt werden, einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet werden.
Die wesentlichen Änderungen sind:
Künftig müssen auch EU-Taxameter und Wegstreckenzähler über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zum Schutz vor unprotokollierten Änderungen und Löschungen der digitalen Grundaufzeichnungen verfügen. EU-Taxameter und Wegstreckenzähler sind technisch mit elektronischen oder computergestützten Kassensystemen und Registrierkassen nicht ver...