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Gesetzgebung | Bundestag beschließt Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
Der Bundestag hat am den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG, BT-Drucks. 19/27635) in 2./3. Lesung beschlossen. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 19/30942) und ein Bericht (BT-Drucks. 19/31105) zugrunde.
Laut Entwurf (BT-Drucks. 19/27635) soll das Recht der GbR innerhalb des bestehenden Systems, das heißt unter Anerkennung des grundlegenden Unterschieds zwischen kaufmännischen und nicht kaufmännischen Personengesellschaften, konsolidiert und konsequent am Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Personengesellschaft ausgerichtet werden. Dabei soll es den Gesellschaftern ...