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Corona | G-BA verlängert Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen in Deutschland, hat am die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung und zur sog. telefonischen ASV-Beratung bis zum verlängert.
Hierzu führt der G-BA weiter aus:
Bei leichten Atemwegserkrankungen können sich Versicherte auch weiterhin telefonisch krankschreiben lassen. Die dafür notwendige Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am um 3 Monate verlängert. Sie gilt nun bis zum .
Auch wenn die Infektionszahlen deutlich zurückgehen, ist noch immer ein bundesweit relevantes COVID-19-Infektionsgesch...