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§ 42 AO bei Verlustmonetarisierung
Leitsatz
Einzelsteuergesetzliche Vorschriften zur Verhinderung von Steuerumgehungen, die tatbestandlich nicht einschlägig sind, schließen die Anwendung des § 42 AO nicht aus.
Bei der Prüfung des Vorliegens eines Missbrauchs i. S. des § 42 Abs. 2 AO sind diejenigen Wertungen des Gesetzgebers, die den von ihm geschaffenen einzelsteuergesetzlichen Vorschriften zur Verhinderung von Steuerumgehungen zugrunde liegen, zu berücksichtigen.
Sachverhalt
Der BFH musste entscheiden, ob die Rechtsgestaltung Erwerb
einer Gewinngesellschaft (D-GmbH) durch eine Verlust-GmbH (Klin.) mit der sich
anschließenden „rückwirkenden (Aufwärts-)Verschmelzung der D-GmbH auf
die Klin.“ einen Gestaltungsmissbrauch i. S. des § 42 AO in der bis heute
gültigen Fassung des JStG 2008 darstellt.
Die Klin. befand sich Ende 2008 in insolvenzbedrohlichen Liquiditätsschwierigkeiten. Übliche insolvenzvermeidende Finanzierungsmaßnahmen waren allseitig gescheitert. Deshalb wurde folgende Gestaltungsidee erarbeitet: Die Klin. sollte von der C-AG sämtliche Anteile an der D-GmbH (eine 100 %ige Tochtergesellschaft der C-AG) erwerben. Im Anschluss daran sollte die D-GmbH rückw...