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Arbeitsverhältnis | Pflicht zur Anzeige von Nebentätigkeiten
Eine tarifliche Regelung, nach der ein angestellter Zeitschriftenredakteur dem Verlag die anderweitige Verwertung einer während seiner arbeitsvertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen Nachricht anzuzeigen hat, soll dem Verlag regelmäßig die Prüfung ermöglichen, ob seine berechtigten Interessen durch die beabsichtigte Veröffentlichung beeinträchtigt werden. Verstößt der Arbeitnehmer gegen die Anzeigepflicht, kann dies eine Abmahnung rechtfertigen.
Nach Ansicht des Senats muss das Interesse des Arbeitnehmers, die Nachricht ohne vorherige Einbindung des Verlags zu veröffentlichen, hinter die Interessen des Verlags regelmäßig zurücktreten. Der Redakteur sei unter den gegebenen Umständen verpflichtet gewesen, vor der Veröffentlichung des Artikels in einem Konkurrenzprodukt die Einwill...