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Umsatzsteuer | Dienstleistungskommissionen im Zusammenhang mit Eintrittskarten zu kulturellen Veranstaltungen
Das BMF hat im Hinblick auf das (NWB PAAAG-89750) den UStAE in Abschnitt 3.15 Abs. 3 mit Schreiben v. ergänzt.
Der BFH hatte entschieden, dass die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG auch dann greift, wenn der einen Hotelservice anbietende Unternehmer im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des ihn jeweils beauftragenden Hotelgastes Eintrittskarten besorgt, die zum Besuch einer Oper berechtigen. Wird eine inhaltsgleiche Leistung fingiert, sind somit die auf diese Leistung anzuwendenden Vorschriften insgesamt auch für den Hotelier oder einen sonstigen Geschäftsbesorger maßgeblich. [i]Dahlmanns, NWB 46/2018 S. 3392Auch die Eigenschaft als Veranstalter eines Landestheaters wird auf den Hotelier gespiegelt (s. Dahlmanns, NWB 46/2018 S. 3392).