Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 25 vom Seite 1789

Regelungen zur Förderung und Vereinfachung von Betriebsratswahlen

Das Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz) v. (BGBl 2021 I S. 1762) ist am in Kraft getreten. Es enthält u. a. Änderungen verschiedener kollektivarbeitsrechtlicher Gesetze wie des Betriebsverfassungsgesetzes und des Kündigungsschutzgesetzes.

Zur Förderung und Vereinfachung von Betriebsratswahlen erweitert das Gesetz die Möglichkeiten für ein vereinfachtes Wahlverfahren. Außerdem verbessert es den Kündigungsschutz der Beschäftigten, die zu einer Betriebs- oder Wahlversammlung einladen oder die Bestellung eines Wahlvorstands beantragen. [i]Jesgarzewski, NWB 17/2020 S. 1275Das Mindestalter für die Wahlberechtigung beträgt künftig 16 statt bisher 18 Jahre. Die Altersgrenze entfällt bei der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Das Gesetz stellt klar, dass die Rechte des Betriebsrats bei der Planung von Arbeitsverfahren und -abläufen unter Einsatz von künstlicher Intelligenz gelten. Beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik im Unternehmen gilt die Hinzuziehung eines Sachverständigen für Informations- und Kommunikationstechnik für die Einbindung des Betriebsrats als erforderlich. Die aufgrund der Covi...