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NWB Nr. 25 vom Seite 1788

Corona-Hilfen für Kulturveranstaltungen

[i]Mögliche Registrierung seit dem 15.6.2021Seit dem können sich Kulturveranstalter auf der Website www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registrieren (BMF, PM v. ). Mit der Registrierung einer Veranstaltung muss eine Kostenkalkulation und ein geeignetes Hygienekonzept vorgelegt werden.

[i]WirtschaftlichkeitshilfeDer Sonderfonds besteht zum einen aus einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die wegen der geltenden Hygienebestimmungen der Länder nur mit reduziertem Publikum stattfinden können. Die Wirtschaftlichkeitshilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem zur Verfügung.

[i]AusfallabsicherungZum anderen kommt eine Ausfallabsicherung für geplante Veranstaltungen hinzu, falls es aufgrund der Corona-Pandemie zu einer Absage kommt. Diese Ausfallabsicherung gilt für größere Kulturveranstaltungen ab dem und betrifft Konzerte und Festivals mit mehr als 2.000 Personen, die einen langen Planungsvorlauf benötigen. Sie trägt bis zu 80 % der tatsächlich erlittenen, veranstaltungsbezogenen Ausfallkosten. Auch für Kulturveranstaltungen mit weniger als 2.000 Gästen wird es eine Ausfallabs...