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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 28 | Gewerbesteuer: Ausschluss der erweiterten Gewinnkürzung bei Grundstücksunternehmen

Zu einem Ausschluss der erweiterten Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG kommt es nach einem aktuellen Urteil des FG Münster auch bei Zwergbeteiligungen an der mietenden Gesellschaft unterhalb einer Bagatellgrenze. Dies gelte jedenfalls dann, wenn die Gesellschafter bei der mietenden Gesellschaft der persönlichen Haftung unterliegen und die Gesellschafter zusammen gleichzeitig die Mehrheit an der Grundstücksgesellschaft halten.

Neues zu berichten gibt es auch, was die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen bei der Gewerbesteuer angeht.

In § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG ist geregelt: Eine erweiterte Kürzung ist bei Grundstücksunternehmen nicht möglich, wenn der Grundbesitz ganz oder zum Teil dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters dient.

Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass bei einer Nutzung des Grundstücks im Gewerbebetrieb des Gesellschafters ohne Zwischenschaltung eines weiteren Rechtsträgers die Grundstückserträge in den Gewerbeertrag einfließen und somit der Gewerbesteuer unterliegen würden. Der Ausschluss der erweiterten Kürzung soll eine Schlechterstellung von Einzelunternehmen verhindern.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dient Grundbesitz auch dann dem Gewerbe...