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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 13 | Investitionsabzugsbetrag: Keine gewerblichen Einkünfte bei Vermietung eines Hausboots an Feriengäste

Das FG Düsseldorf hat die Vermietung eines festverankerten Hausboots an Feriengäste nicht als gewerblich eingestuft und einen Investitionsabzugsbetrag für die geplante Anschaffung der Inneneinrichtung und die damit einhergehenden Sonderabschreibungen verweigert. Es liege im Streitfall kein hotelähnlicher Beherbergungsbetrieb vor. Das Finanzgericht hat zudem entschieden, dass die betriebliche Nutzungsdauer des Hausboots 30 Jahre beträgt.

Wie sind die Einkünfte aus der Vermietung eines festverankerten Hausboots an Feriengäste steuerlich einzustufen? – Mit dieser Frage hat sich das FG Düsseldorf befasst.

Meistens ist es ja so, dass die Steuerpflichtigen sich dagegen wehren, wenn das Finanzamt ihre Tätigkeit als gewerblich einstuft. Hier war es einmal anders herum. Die Behörde stellte Vermietungseinkünfte fest. Nach Auffassung des Vermieters des Hausboots handelte es sich hingegen um gewerbliche Einkünfte. Hintergrund war insbesondere, dass der Steuerpflichtige für die geplante Anschaffung der Inneneinrichtung des Hausboots einen Investitionsabzugsbetrag und die damit einhergehende Sonderabschreibung geltend machen wollte. Und das geht nun einmal nich...