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NWB Sanieren 5/2021 S. 159

Restrukturierung – Erster Restrukturierungsplan nach StaRUG rechtskräftig (AG)

Mit Beschluss vom hat das AG Hamburg den ersten Restrukturierungsplan bestätigt ( 61a RES 1/21, NWB YAAAH-79366). Wesentlicher Bestandteil des Plans war die Nutzung des nach StaRUG möglichen Sanierungsinstruments der gruppenübergreifenden Mehrheitsentscheidung (sog. „cross-class-cram-down“).

Inhalt des Beschlusses des AG Hamburg

In seinem Beschluss erörtert das Gericht zunächst die nach § 25 StaRUG erforderlichen Mehrheiten und betont den Unterschied zum Insolvenzplan. Zur Annahme bedürfe es keiner Kopfmehrheit. Im Anschluss befasst es sich mit dem Herzstück des hiesigen Plans, der nach § 26 StaRUG möglichen gruppenübergreifenden Mehrheitsentscheidung (sog. „cross-class-cram-down“). Die notwendige Dreiviertel-Mehrheit werde zwar in einer Gruppe nicht erreicht, aber in den anderen beiden.

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