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Restrukturierung – Erster Restrukturierungsplan nach StaRUG rechtskräftig (AG)
Mit Beschluss vom hat das AG Hamburg den ersten Restrukturierungsplan bestätigt ( 61a RES 1/21, NWB YAAAH-79366). Wesentlicher Bestandteil des Plans war die Nutzung des nach StaRUG möglichen Sanierungsinstruments der gruppenübergreifenden Mehrheitsentscheidung (sog. „cross-class-cram-down“).
Inhalt des Beschlusses des AG Hamburg
In seinem Beschluss erörtert das Gericht zunächst die nach § 25 StaRUG erforderlichen Mehrheiten und betont den Unterschied zum Insolvenzplan. Zur Annahme bedürfe es keiner Kopfmehrheit. Im Anschluss befasst es sich mit dem Herzstück des hiesigen Plans, der nach § 26 StaRUG möglichen gruppenübergreifenden Mehrheitsentscheidung (sog. „cross-class-cram-down“). Die notwendige Dreiviertel-Mehrheit werde zwar in einer Gruppe nicht erreicht, aber in den anderen beiden.
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