Das ATAD-Umsetzungsgesetz kommt
Schwerpunktthema [i]Was lange währtdieses Heftes ist das „Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie“. Ein Gesetz, das bereits ab Beginn der laufenden Legislaturperiode erwartet wurde. Seit dem ersten Referentenentwurf v. war dann tatsächlich „in Kürze“ mit einem Gesetzgebungsverfahren zu rechnen. Dabei blieb es aber dann bis in das Jahr 2021. In Berlin hatte das etwas von dem dort bekannten Spruch: „Der Wedding kommt!“ Und so wie der Wedding vielleicht gar nicht recht weiß, wohin er eigentlich kommen soll, waren einzelne Aspekte des Gesetzentwurfs in der Politik lange umstritten.
Dies zeigen eindrucksvoll nicht umgesetzte Ländervorschläge im Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2020, nach denen Teile des ATAD-Umsetzungsgesetzes aufgenommen werden sollten. Insbesondere war in diesen keine Anpassung des § 6 AStG vorgesehen und die Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung sollte auf 15 % abgesenkt werden. Die zunächst im ATAD-Umsetzungsgesetz vorgesehene Änderung der Verrechnungspreisvorschriften wurde zwischenzeitlich bereits durch das „Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer“ v. umgesetzt.
[i]50 Seiten zu den Kernpunkten des ATADUmsGDas ATAD-Umsetzungsgesetz befindet sich nun aber endlich auf der Zielgeraden. Der Bundesrat dürfte ihm just heute – mit Erscheinen dieses Heftes – zustimmen. Sein Ankommen im Gesetzblatt in den nächsten Wochen wäre dann gesichert. Wie sich herumgesprochen haben dürfte: Mit einem neu gefassten § 6 AStG und seiner – wie ich finde, überzeugenden – „Eins-passt-für-alles-Lösung“, die aber nicht allen zu passen scheint, wie Florian Oppel ab zu berichten weiß. Sowie mit einer Neuregelung der Hinzurechnungsbesteuerung ohne Absenkung der Niedrigsteuergrenze, womit sich Julian Böhmer, Ronald Gebhardt und Sebastian Krüger ab S. 479 befassen. Der „Ent- und Verstrickung“ widmen sich ab Tobias Hagemann und Cornelius Link. Die neu eingeführten Anti-Hybrid-Regelungen werden schließlich ab von Christian Kahlenberg und Sandy Radmanesh dargestellt.
[i]Weitere Reformen kommen: KöMoG, StAbwG und die
OECD-MindeststeuerAuf eines sei noch hingewiesen: Wenn alles kommt
wie geplant, wird der Bundesrat heute weiteren wichtigen Steuergesetzen zum
Internationalen Steuerrecht zustimmen. Dies gilt für das „Gesetz zur
Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts“ sowie das „Gesetz zur
Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung
weiterer Gesetze“. Im Internationalen Steuerrecht hat die Bundesregierung
dann im Jahr 2021 einiges aufs Gleis gesetzt. Vielleicht folgt auch noch in
diesem Jahr (und nicht „in Kürze“...) eine politische Einigung zur
globalen effektiven Mindeststeuer.
Fände ich gut und verbleibe
mit herzlichen Grüßen
Wendelin Staats
Fundstelle(n):
IWB 12 / 2021 Seite 1
JAAAH-81632