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IWB Nr. 12 vom Seite 497

Einführung von Anti-Hybrid-Regelungen durch das ATAD-Umsetzungsgesetz – Teil 1

Geltung für Gestaltungen nach dem 31.12.2019

Dr. Christian Kahlenberg und Sandy Radmanesh

Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz werden diverse Korrespondenzregelungen gegen sog. hybride Gestaltungen umgesetzt. Vorrangig für Inbound-Fälle fehlte es bisher an entsprechenden Abwehrnormen. Diese finden sich zukünftig insbesondere in § 4k EStG. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über das „Herzstück“ der geplanten Neuregelungen und liefert praktische Hinweise für den Rechtsanwender. Die Darstellung der weiteren Einzelregelungen bleibt einem gesonderten Beitrag (Teil 2) vorbehalten.

Kernaussagen
  • Die Umsetzung der sog. Anti-Hybrid-Regelungen erfolgt weitestgehend durch die Neufassung eines § 4k EStG.

  • Die Vorschrift regelt ein Betriebsausgabenabzugsverbot (insbesondere für Inbound-Sachverhalte) sowie ein steuerliches Einbeziehungsgebot (vorrangig für Outbound-Sachverhalte) soweit eine hybride Gestaltung zu einem Deduction/Non-Inclusion- bzw. zu einem Double-Deduction-Effekt führt.

  • Die Vorschrift ist nur für nahestehende Personen, für Betriebsstättensachverhalte sowie auf strukturierte Gestaltungen anwendbar.