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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 7 K 7103/19 EFG 2021 S. 1314 Nr. 15

Gesetze: UStG 2015 § 13b Abs. 2 Nr. 1, UStG 2015 § 13b Abs. 5, UStG 2015 § 13b Abs. 7, UStG 2015 § 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 1, UStG 2015 § 3a Abs. 2 S. 2, EGV 282/2011 Art. 10, EGV 282/2011 Art. 11, EGV 282/2011 Art. 22, EGV 282/2011 Art. 31a, EGRL 112/2006 Art. 47, AO § 357 Abs. 1 S. 1

Mit der Verwaltung von Grundstücksgesellschaften zusammenhängende Leistungen als grundstücksbezogene oder nicht grundstücksbezogene Leistungen

Leistungsort

Einspruchseinlegung per einfacher E-Mail

Leitsatz

1. Das Eigentum an einem inländischen Grundstück bewirkt die Ansässigkeit des Grundstückseigentümers im Inland.

2. Die Anschaffung eines Gegenstands und dessen Finanzierung sind selbst dann getrennt umsatzsteuerlich zu würdigen, wenn beide Leistungen vom selben Vertragspartner bezogen werden.

3. Mehrere in einem einheitlichen Vertrag vereinbarte Einzelleistungen sind einer gesonderten Leistungsortsbestimmung zugänglich.

4. Der Annahme einer nicht grundstücksbezogenen Leistung des Portfolio-Managements steht es nicht entgegen, wenn die Steuerpflichtige nur über ein Grundstück verfügt.

5. Umfangreiche Ausführungen zur Würdigung verschiedener, im Streitfall in zwei Verträgen vereinbarter Leistungen als grundstücksbezogene oder nicht grundstücksbezogene Leistungen sowie zum jeweiligen Leistungsort.

6. Ein per einfacher E-Mail eingelegter Einspruch ist formgerecht, nämlich elektronisch im Sinne des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO, erhoben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2021 S. 1314 Nr. 15
KÖSDI 2021 S. 22394 Nr. 9
EAAAH-81625

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