Mit der Verwaltung von Grundstücksgesellschaften zusammenhängende Leistungen als grundstücksbezogene oder nicht grundstücksbezogene
Leistungen
Leistungsort
Einspruchseinlegung per einfacher E-Mail
Leitsatz
1. Das Eigentum an einem inländischen Grundstück bewirkt die Ansässigkeit des Grundstückseigentümers im Inland.
2. Die Anschaffung eines Gegenstands und dessen Finanzierung sind selbst dann getrennt umsatzsteuerlich zu würdigen, wenn
beide Leistungen vom selben Vertragspartner bezogen werden.
3. Mehrere in einem einheitlichen Vertrag vereinbarte Einzelleistungen sind einer gesonderten Leistungsortsbestimmung zugänglich.
4. Der Annahme einer nicht grundstücksbezogenen Leistung des Portfolio-Managements steht es nicht entgegen, wenn die Steuerpflichtige
nur über ein Grundstück verfügt.
5. Umfangreiche Ausführungen zur Würdigung verschiedener, im Streitfall in zwei Verträgen vereinbarter Leistungen als grundstücksbezogene
oder nicht grundstücksbezogene Leistungen sowie zum jeweiligen Leistungsort.
6. Ein per einfacher E-Mail eingelegter Einspruch ist formgerecht, nämlich elektronisch im Sinne des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO,
erhoben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2021 S. 1314 Nr. 15 KÖSDI 2021 S. 22394 Nr. 9 EAAAH-81625
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