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Die Einschlagsbeschränkung für das Forstwirtschaftsjahr 2020/2021
Durch extreme Witterungsschwankungen sind seit dem Jahr 2018 enorme Waldschäden entstanden. Auf Initiative und mit Zustimmung des Bundesrats ( BR-Drucks. 639/20 (B) und BR-Drucks. 176/21) hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft deshalb die Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 2021 erlassen, die am in Kraft getreten ist (HolzEinschlBeschrV 2021, BGBl 2021 I S. 808). Nach rund 20 Jahren entfalten damit in der Praxis alle Regelungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes erstmals wieder ihre volle steuerrechtliche Wirkung. Aus diesem Anlass werden die maßgeblichen Vorschriften des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes und die damit verbundenen steuerrechtlichen Auswirkungen infolge der seit geänderten Tarifvergünstigung gem. § 34b EStG näher beleuchtet.
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Hintergrund
[i]Jahrelange Schäden in der Forstwirtschaft führen zur Aktivierung des ForstSchAusglGDie Stürme Xavier und Herwart (2017) sowie Burglind und Friederike (2018) verursachten viele Windwurfschäden, so dass die Finanzverwaltung regionale Billigkeitsmaßnahmen veranlasste (s. hierzu Niedersächsisches FinMin, Erlass v. , NWB QAAAG-78219). Der sich anschließende heiße Sommer schwächte die Wälder weiter, so dass sich Schadinsekten – insbesondere ...