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Mitarbeiterbeteiligung: Verbesserungen beschlossen
Der Bundestag hat beschlossen, die steuerliche Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen deutlich zu verbessern. Der jährliche steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen wird von aktuell 360 € auf 1.440 € angehoben. Im Entwurf waren noch 720 € vorgesehen.
Die Regelung soll vor allem dazu beitragen, Gründer bzw. Start-up-Firmen zu fördern. Eine unentgeltliche oder verbilligte Übertragung von Vermögensbeteiligungen an diesen Betrieben wird bis zu zwölf Jahre nicht besteuert. Im Gesetzentwurf waren hier noch zehn Jahre vorgesehen.
Ein Wermutstopfen für alle Beteiligten bleibt aber: Zwar wird das Arbeitsentgelt aus solchen Übertragungen nicht versteuert. Die Sozialversicherungspflicht bleibt aber bestehen.
Zur generellen Beratung von Gründern stehen in der NWB Datenbank ...