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FG Köln 10.09.2020 1 K 1018/18, BBK 13/2021 S. 612

Steuerrecht | Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags in zwei Schritten

Macht das Finanzamt die Investitionsabzugsbeträge (IAB) aufgrund einer unterlassenen Investition fehlerhaft nur teilweise rückgängig, kann es die verbleibende Rückgängigmachung bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung nach § 7g Abs. 3 Satz 3 EStG noch nachholen. Rechtsgrundlage für diesen zweiten Teil der Rückgängigmachung ist § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG, der eine Rückgängigmachung des IAB im Fall der unterlassenen Investition erlaubt.

Diese zweite Rückgängigmachung ist nicht durch die erste, unvollständige Rückgängigmachung verbraucht. Denn werden für mehrere Investitionen IAB gebildet, wird jeder einzelne IAB rückgängig gemacht. Wird ein einzelner IAB im Rahmen der Rückgängigmachung vergessen, kann seine Rückgängigmachung noch nachgeholt werden. Die Festsetzungsfrist hierfür endet nach § 7g Abs. 3 Satz 3 EStG mit dem Eintritt der Festsetzungsfrist für das d...