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BFH 31.03.2021 VI R 2/19, StuB 12/2021 S. 509

Einkommensteuer | Keine Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen an die BAföG-beziehende Lebensgefährtin als außergewöhnliche Belastung

Unterhaltsleistungen an die Lebensgefährtin sind nicht nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn diese nicht wegen der Unterhaltsleistungen, sondern wegen des Bezugs von BAföG keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat (Bezug: § 33a, § 33 EStG; § 11 BAföG; § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 7 Abs. 5, § 9 Abs. 1 SGB II; § 22 Abs. 1 SGB XII).

Praxishinweise

(1) Erwachsen einem Stpfl. Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Stpfl. oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer – unter weiteren Voraussetzungen – dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu 9.744 € im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden (§ 33a Abs. 1 Satz 1 EStG in der aktuellen Fassung). Der gesetzlich unterhaltsberechtigten Person gleichge...