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Einkommensteuer | Keine Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen an die BAföG-beziehende Lebensgefährtin als außergewöhnliche Belastung
Unterhaltsleistungen an die Lebensgefährtin sind nicht nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn diese nicht wegen der Unterhaltsleistungen, sondern wegen des Bezugs von BAföG keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat (Bezug: § 33a, § 33 EStG; § 11 BAföG; § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 7 Abs. 5, § 9 Abs. 1 SGB II; § 22 Abs. 1 SGB XII).
(1) Erwachsen einem Stpfl. Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Stpfl. oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer – unter weiteren Voraussetzungen – dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu 9.744 € im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden (§ 33a Abs. 1 Satz 1 EStG in der aktuellen Fassung). Der gesetzlich unterhaltsberechtigten Person gleichge...