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Aufhebung des zur steuerrechtlichen Einkünftekorrektur wegen Ausgestaltung von Darlehen zwischen konzernangehörigen Gesellschaften
Das , NWB BAAAH-14765 (BStBl 2019 II S. 394, Kurzinfo StuB 2019 S. 450, NWB LAAAH-16347), verletzt die Stpfl. wegen einer unzureichenden Auseinandersetzung mit der Vorlagepflicht zum EuGH (Art. 267 Abs. 3 AEUV) jedenfalls in ihrem Verfahrensgrundrecht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und wird deswegen aufgehoben sowie an den BFH zurückverwiesen (Bezug: § 1 Abs. 1 AStG; § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG; Art. 9 Abs. 1 OECDMustAbk; Art. 267 Abs. 3 AEUV).
Das Revisionsverfahren ist nunmehr unter dem neuen Az. I R 15/21 wieder beim BFH anhängig. Streitig ist u. a., ob Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk eine Sperrwirkung gegenüber der Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG i. d. F. des StVergAbG bei Teilwertabschreibung eines unbesicherten Darlehens einer inländischen Muttergesellschaft an ihre ausländische Tochtergesellschaft entfaltet.