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Corona | Verlängerung der Überbrückungshilfen
Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Überbrückungshilfen bis zum als Überbrückungshilfe III Plus beschlossen. Die bisherigen Förderbedingungen werden weitgehend beibehalten. Neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus ist, dass Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten erhalten können. Die Zuschusshöhe beträgt im Juli 60 %, im August 40 % und im September 20 % der Differenz der tatsächlichen Personalkosten zu den [i]Dellner, NWB 21/2021 S. 1514Personalkosten im Mai 2021. Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis...