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GUV | EHEC-Infektion ist kein Arbeitsunfall
Das Vorhalten einer (hier: durch einen Dritten betriebenen) Betriebskantine begründet noch keinen Versicherungsschutz nach den Grundsätzen der „besonderen Betriebsgefahr“ im Hinblick auf die dort ausgegebenen Nahrungsmittel.
Eine Infektion mit einem Erreger, die zu einer behandlungsbedürftigen Erkrankung führt, ist zwar ein Unfall i. S. der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV). Die Erkrankung ist aber nur dann als Arbeitsunfall anzuerkennen, wenn sich die Infektion bei einer versicherten Tätigkeit ereignet hat. Eine Infektion bei der Nahrungsaufnahme begründet danach keinen Arbeitsunfall, da es sich insoweit um eine private Verrichtung handelt, [i]Kastenbauer, NWB 1/2021 S. 45für die kein Unfallversicherungsschutz besteht. Dies gelte auch, wenn der Arbeitgeber – wie im Falle der Versicher...