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Steuerbarkeit eines Probandenhonorars und Bonusgutschrift für das Nichtrauchen
Mit Urteil v. - 4 K 1017/20 (NWB SAAAH-77547) hat das FG Rheinland-Pfalz dazu Stellung genommen, ob das Honorar eines Probanden bei klinischen Studien einkommensteuerbar ist und wie sich eine Bonuszahlung einer Krankenversicherung für das Nichtrauchen bei den Sonderausgaben auswirkt.
Im Streitfall nahm die Klägerin als Probandin an drei verschiedenen klinischen Arzneimittelprüfungen (Studien) teil. Die Durchführung der Studien beinhaltete jeweils eine Voruntersuchung mit Dokumentation, einen ambulanten sowie einen stationären Teil über mehrere Tage. Für ihre Teilnahme sollte die Klägerin jeweils eine Aufwandsentschädigung „plus Fahrtkostenpauschale“ bekommen. Insgesamt erhielt sie rd. 7.300 €.
Die Klägerin beurteilte die gezahlten Beträge als Schmerzensgeld für gesundheitliche Beeinträchtigungen und eine zweckgebundene Einnahme für Nebenwirkungen und Spätfolgen und ging von der Nichtsteuerbarkeit der Einnahmen aus. Für die Fahrten zur N-GmbH mache sie hilfsweise als Werbungskosten Fahrtkosten in Höhe der Fahrten mit ihrem eigenen PKW je einfacher Strecke x 0,30 €, Aufwendungen für Verpflegung in Höhe von je 25 Euro pro Tag der Studient...