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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 3 K 57/20

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 2 ; HmbZWStG § 1 ; HmbZWStG § 2 Abs. 1; HmbZWStG § 2 Abs. 2 ; HmbZWStG § 2 Abs. 4; HmbZWStG § 2 Abs. 5 Buchst. a ; HmbZWStG § 2 Abs. 5 Buchst. b ; HmbZWStG § 2 Abs. 5 Buchst. c

Zweitwohnungsteuer für eine Nebenwohnung für den Umgang mit den getrenntlebenden Kindern

Leitsatz

Es verletzt weder den durch Art. 6 Abs. 1, 2 GG grundrechtlich geschützten Bereich der Familie noch verstößt es gegen den besonderen Gleichheitssatz des Art. 6 Abs. 1 GG oder den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn ein getrenntlebender Elternteil, der seinen Hauptwohnsitz weit entfernt von Hamburg hat und in Hamburg ein Nebenwohnung innehat, in der er im Rahmen seines familienrechtlichen Umgangsrechts mit seinen minderjährigen Kindern zusammen ist, zur Zweitwohnungsteuer herangezogen wird.

Fundstelle(n):
VAAAH-81051

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