Zweitwohnungsteuer für
eine Nebenwohnung für den Umgang mit den getrenntlebenden Kindern
Leitsatz
Es verletzt weder den durch Art. 6 Abs. 1, 2 GG grundrechtlich
geschützten Bereich der Familie noch verstößt es gegen den besonderen
Gleichheitssatz des Art. 6 Abs. 1 GG oder den allgemeinen Gleichheitssatz
des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn ein getrenntlebender Elternteil, der
seinen Hauptwohnsitz weit entfernt von Hamburg hat und in Hamburg
ein Nebenwohnung innehat, in der er im Rahmen seines familienrechtlichen Umgangsrechts
mit seinen minderjährigen Kindern zusammen ist, zur Zweitwohnungsteuer
herangezogen wird.
Fundstelle(n): VAAAH-81051
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