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Besteuerung des Teilverkaufs von Immobilien
Neues Finanzierungsmodell für Senioren
Neben konventionellen Finanzierungsformen etabliert sich aktuell das neue Modell des Teilverkaufs der Immobilie. Hierbei verkauft der Eigentümer einen Miteigentumsanteil an der Immobilie – meist 20 % bis 50 % – an einen gewerblichen Anbieter. Anschließend bewohnt der Verkäufer die Immobilie weiter, zahlt für die Nutzung des verkauften Miteigentumsanteils aber ein laufendes Entgelt. Der folgende Beitrag zeigt die ertragsteuerlichen Folgen des Teilverkaufs selbst und der sich anschließenden Wohnphase im Miteigentum auf.
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I. Teilverkauf als Finanzspritze im Alter
[i]Problem der AltersarmutDie Altersarmut wird als Problematik in Deutschland immer bedeutsamer. Wohl dem, der dann zumindest auf eine Immobilie zurückgreifen kann. Doch ist das „Betongold“ der einzige relevante Vermögenswert, hilft die Immobilie auch nicht viel weiter. Insbesondere als Sicherheit für einen Verbraucherkredit taugt sie letztlich nicht, weil der Kreditvergabe im Zweifel die Lebenserwartung bzw. Leistungsfähigkeit des Eigentümers entgegensteht (§ 505a BGB).
Für solche Konstellationen ist eigentlich der Immobilienverzehrkredit nach § 491 Abs. 3 Satz 4 BGB gedacht. Bei diesem Kredit – im englischsprachigen Raum „reverse mortgage“ ...