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LSG Baden-Württemberg 30.03.2021 L 11 BA 2509/20, NWB 23/2021 S. 1651

SV-Pflicht | Mitarbeitender Kommanditist

Bei einer GmbH & Co KG sind Kommanditisten, deren Mitarbeit in der KG auf einem Dienstvertrag beruht, selbständig tätig, wenn sie als Mitunternehmer zu betrachten sind. Dies ist nur der Fall, wenn sie aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Regelungen die Stellung eines geschäftsführenden (unternehmensleitenden) Kommanditisten innehaben oder über ein Weisungsrecht gegenüber der Komplementär-GmbH verfügen.

Anmerkung:

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen hat das Gericht ebenso verneint wie ein Unternehmensrisiko des mitarbeitenden Gesellschafters, der der KG ein Darlehen gewährt hatte. [i]Hartmann, NWB 2/2021 S. 119Der Gesellschafter übernehme damit nur ein Haftungs- oder Ausfallrisiko, wie es mit jeder Darlehensgewährung verbunden sei. In Bezug auf die Tätigkeit des Gesellschafters für die Gesellscha...