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NWB 23/2021 S. 1648

Grunderwerbsteuer | Erschließungskosten als Bestandteil der Bemessungsgrundlage

Wenn ein Grundstück im Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrags noch nicht erschlossen ist, sich der Veräußerer jedoch verpflichtet, das Grundstück dem Erwerber in erschlossenem Zustand zu verschaffen, ist laut das Grundstück in diesem Zustand Gegenstand des Erwerbsvorgangs im grunderwerbsteuerlichen Sinne und der auf die Erschließung entfallende Teil des Kaufpreises ist Entgelt für den Grundstückserwerb.