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Einkommensteuer | Steuerbefreiung für Online-Weiterbildungen
Die Entwicklung des letzten Jahres führt vermehrt zur Wahrnehmung von Online-Formaten im Seminarbereich. Für die steuerliche Beurteilung von Online-Weiterbildungen weist die OFD Frankfurt in ihrer Verfügung v. darauf hin, dass die Einräumung eines unentgeltlichen Nutzungsrechts durch den Arbeitgeber für nicht arbeitsplatzbezogene Online-Weiterbildungsmaßnahmen beim Arbeitnehmer einen S. 1646geldwerten Vorteil und somit Arbeitslohn gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG darstellt. Eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit i. S. des § 3 Nr. 19 Satz 1 Alternative 2 EStG ist gegeben, wenn durch die Bildungsmaßnahme Kenntnisse/Fertigkeiten vermittelt werden, die ganz allgemein der Berufstätigkeit förderlich sein können. Das Format der Weiterbildungsmaßnahme ist für die Anwendung des § 3 Nr. 19 Satz 1 Alternative 2 EStG unerhebl...