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BFH 18.02.2021 III R 5/19, NWB 23/2021 S. 1648

Finanzgerichtsordnung | Unzulässige Klage bei Verwendung eines Falschnamens

Die Klageerhebung unter Verwendung eines Falschnamens ist laut unzulässig, da die Identität des Klägers nicht feststeht. Es genügt nicht, dass sich eine Klage, die von einer Person unter einem Falschnamen erhoben worden ist, zweifelsfrei der Person zuordnen lässt, die den Falschnamen benutzt und dass gerichtliche Schreiben der mit dem Falschnamen bezeichneten Person tatsächlich zugehen.