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BFH 25.03.2021 VIII R 45/18, BBK 12/2021 S. 565

Steuerrecht | Umfang der Korrektur bei Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags

Die Befugnis, einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach Nichtdurchführung der Investition im Jahr seiner Bildung nach § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG rückgängig zu machen, umfasst nicht die Befugnis, noch weitere Fehler, die im Zusammenhang mit dem IAB entstanden sind, zu korrigieren. Diese weiteren Fehler können nur korrigiert werden, wenn es hierfür eine Korrekturvorschrift nach der AO gibt und noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist.

In [i]Finanzamt machte bei Rückgängigmachung einen Fehler der Einkommensteuererklärung für 2009 machte der Kläger einen IAB i. H. von 15.800 € geltend und gab die Erklärung 2010 ab. Er führte die Investition aber nicht durch. Er gab die Einkommensteuererklärung für 2012 im Jahr 2014 ab und teilte dem Finanzamt mit, dass er die Investition nicht durchgeführt hat. Das Finanzamt erließ daraufhin am einen Änderungsbescheid ...