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Gestaltungsmöglichkeiten bei § 15a EStG
Teil 1: Maßnahmen zur Erhöhung des Verlustabzugs
Die Verlustverrechnung nach § 15a EStG an der Schnittstelle von steuerlicher Ergebnisermittlung und Eigenkapitalbilanzierung war und ist durchaus fehlerträchtig. Der Autor ist vielfach mit Anfragen von anderen Steuerkanzleien zur Anwendung der Vorschrift befasst, und dabei stellt sich nicht selten heraus, dass eine richtige Gestaltung des Sachverhalts Probleme vermeiden würde. Hohe praktische Relevanz hat das Thema insbesondere durch Verluste aufgrund der Coronakrise, denn so rückt § 15a EStG seit 2020 vielfach auch in solchen Fällen in den Fokus, die jahrelang keine Berührungspunkte damit hatten. Der Beitrag vermittelt in praktischen Fallbeispielen drei – einfache – Überlegungen dazu.
Bereits drei unspektakuläre Maßnahmen können die Abzugsfähigkeit von Verlusten bei der Anwendung von § 15a EStG ganz erheblich erhöhen:
eine Einlageleistung in Form von Rücklagen,
die Vereinbarung eines Zweikontenmodells mit einer Verlustverrechnung am Kapitalkonto II und damit eine rechtssichere Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sowie
die rechtzeitige Anpassung von gesellschaftsvertraglichen Regelungen.
Selbstverständlich ist es empfehlenswert, die gesellschaftsrechtlichen Re...