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Mahlzeitengestellung an Flugpersonal auf Mittel- und Langstreckenflügen
Die steuerliche Würdigung der Bereitstellung und Überlassung von „Speis und Trank“ ist ein in der Praxis immer wieder auftauchendes Problem, bei dem leider zahlreiche Fallstricke gespannt sein können (vgl. ausführlich z. B. Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stichworte „Bewirtung“ und „Mahlzeiten“). Hierüber wurde auch vor dem FG Düsseldorf gestritten (, NWB RAAAH-80105). Eine Luftfahrtgesellschaft stellte ihrem Flugpersonal in den Streitjahren 2007 bis 2011 sowohl auf Lang- als auch auf Mittelstreckenflügen unentgeltlich Verpflegung zur Verfügung, wenn die Flugzeit mit kurzen „Turn-Around-Zeiten“ über sechs Stunden lag. Es handelte sich dabei um Catering-Mahlzeiten mit einem Sachbezugswert von 2,67 € bis 2,80 € respektive 8,34 € bis 8,74 €. Für das Personal gab es nur eine eingeschränkte Auswahl im Rahmen der für die Passagiere vorgesehenen Essen. Piloten und Co-Piloten mussten aus Sicherheitsgründen unterschiedliche Mahlzeiten einnehmen. Nach einem Lauf zunächst über eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG zu Pauschalierungsfragen, einem späteren Änderungsantra...