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IWB Nr. 11 vom

Das finale BMF-Schreiben zu DAC6

Olga Asseburg-Wietfeldt und Martin J. Chwalek

Seit dem sind Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen gem. §§ 138d ff. AO an das BZSt zu übermitteln. Am publizierte das BMF nun sein finales Schreiben, um Rechtssicherheit und -klarheit in der Auslegung sowie eine einheitliche Rechtsanwendung zu fördern.

I. Der Hintergrund in Kürze

Auf Grundlage der Ergebnisse des BEPS-Projekts im Jahr 2015 (insbesondere zum BEPS-Aktionspunkt 12 Mandatory Disclosure Rules) erarbeitete die EU die Richtlinie (EU) 2018/822 (sog DAC6), welche die Etablierung eines verpflichtenden automatischen Informationsaustausches betreffend grenzüberschreitende Steuergestaltungen zum Ziel hat. Die Vorgaben dieser Richtlinie setzte der deutsche Gesetzgeber zum in nationales Recht um (§§ 138d ff. AO).

II. BMF-Schreiben 2021 – Aufbau und ergänzende Klarstellungen

Das BMF-Schreiben gliedert sich in drei Teile: Hinweise zum sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich, die einzelnen Kennzeichen gem. § 138e AO sowie verfahrensbezogene bzw. -rechtliche Fragestellungen. Für die Anwendungspraxis besonders relevante Hinweise und wesentliche Klarstellungen betreffen Fragen zur Beteiligung an ...