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StuB 11/2021 S. 462

Bundestag verabschiedet ATAD-Umsetzungsgesetz

Der Bundestag hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz, BT-Drucks. 19/28652 und BT-Drucks. 19/29644) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 19/29848) in 2./3. Lesung beschlossen. U. a. neu aufgenommen wurde eine Regelung, wonach die Erklärungsfristen für die Steuererklärungen 2020 um drei Monate verlängert werden sollen. Für beratene Stpfl. soll damit die Erklärungsfrist am enden. Die geplanten Regelungen:

Mit dem Entwurf des ATAD-Umsetzungsgesetzes (BT-Drucks. 19/28652) soll die EU-Richtlinie 2016/1164 „mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts“ umgesetzt werden. Diese enthalte ein Paket von Maß...