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Bundestag verabschiedet KöMoG
Der Bundestag hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (BT Drucks. 19/28656) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 19/29843) in 2./3. Lesung beschlossen. Es wird eine Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften eingeführt.
Die Bundesregierung führt u. a. aus:
Ziel ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Familienunternehmen in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft zu stärken. Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen können zudem als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Auch das bislang auf den europäischen Wirtschaftsraum beschränkte Umwandlungssteuergesetz wird mit de...