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StuB 11/2021 S. 461

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) verabschiedet

Nachdem das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) am vom Bundestag i. d. F. der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses verabschiedet worden ist, hat der Bundesrat dem Gesetz am zugestimmt. Das Gesetz soll, mit Übergangsfristen für einzelne Vorschriften, am in Kraft treten.

Das Gesetz umfasst eine Reihe von neuen Vorschriften zur Corporate Governance, zur Abschlussprüfung sowie zum Enforcement-Verfahren.

Corporate Governance

  • Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) werden zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses verpflichtet. Diesem müssen künftig mindestens zwei Finanzexperten beisitzen; ein Mitglied muss über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf d...