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BFH 10.12.2020 V R 7/20, StuB 11/2021 S. 466

Umsatzsteuer | Steuerschuld des Leistungsempfängers

Der Anwendung von § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG steht nicht entgegen, dass neben dem Unternehmer oder der juristischen Person eine weitere Person Empfänger der Leistung ist, wenn der Unternehmer (oder die ihm gleichgestellte juristische Person) Schuldner des vollen Entgeltbetrags ist und der weitere Leistungsempfänger nicht zum Kreis der in § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG genannten Steuerschuldner gehört (Bezug: § 13b Abs. 5 Satz 1, § 17 UStG).

Praxishinweise

Im Urteilsfall ließ ein Ehepaar als Leistungsempfänger (Ehemann Unternehmer, Ehefrau Nicht-Unternehmerin) von einem ausländischen Unternehmen ein Einfamilienhaus auf einem im Alleineigentum des Ehemanns stehenden Grundstück im Inland errichten. Das ausländische Unternehmen erbrachte also eine Werklieferung i. S. des § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG an die Ehegatten. In den in § 13b Abs. 1 und 2 Nr. 1 bis 3 UStG genannten Fällen schuldet gem. § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG der Leis...