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Steuerrecht | Bundestag stimmt dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts zu
Der Bundestag hat in 2. und 3. Lesung dem Entwurf zum Gesetz über die Körperschaftsteuermodernisierung (KöMoG) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zugestimmt.
Im Einzelnen kommt es zu folgenden Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf:
Bei den Formalien der Antragstellung werden verschiedene Details geregelt, z. B. die Übermittlung des Antrags in elektronischer Form (§ 1a Abs. 1 Sätze 2 ff. KStG-E für die Option und § 1a Abs. 4 Satz 3 KStG-E für die Rückoption).
Der [i]Antrag kann bereits bis 30.11.2021 für 2022 gestellt werdenAntrag auf Option zur Körperschaftsbesteuerung ist spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres, für das optiert werden soll, zu stellen, also spätestens am 30.11. des Vorjahres (§ 1a Abs. 1 Satz 2 KStG-E).
Es kann bereits bis zum ein An...