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Investmentsteuergesetz | Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz (BMF)
Das BMF ergänzt das Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz v. um eine Nichtbeanstandungsregelung zu § 7 Abs. 5 InvStG (/19/10027 :006).
Nach der Randziffer 7.28 wird folgende Randziffer 7.28a eingefügt:
„Bei einem unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Investmentfonds, dessen gültige Statusbescheinigung mit Gültigkeitsbeginn vor dem noch nicht die zusätzlichen Angaben nach § 7 Absatz 4 Satz 3 InvStG in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz) enthält, wird es nicht beanstandet, wenn abweichend von § 57 Absatz 3 Satz 2 InvStG in der Fassung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes eine Erstattung nach § 7 Absatz 5 Satz 2 InvStG durch den Entrichtung...