Tilo Kurz, Stephan Grummann, Frank Roller, Anna Imberg, Andreas Seeger

Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

1. Aufl. 2021

ISBN der Online-Version: 978-3-482-02281-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-68141-7

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Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts (1. Auflage)

III. Änderung des § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO

In § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO wird der Satz 4 angefügt: „Satz 1 gilt nicht für Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von nicht mehr als 45 000 Euro.S. 15

Eine Körperschaft muss ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Eine zeitnahe Mittelverwendung ist gegeben, wenn die Mittel spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die zeitnahe Mittelverwendung ist eine Bedingung, damit eine Förderung oder Unterstützung selbstlos geschieht.

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 ist die Verpflichtung zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Körperschaften aufgehoben. Für kleine Körperschaften stellt dies einen tatsächlichen Abbau bestehender Bürokratie dar, da für diese eine steuerliche Mittelverwendungsrechnung nicht mehr geführt werden muss.

Dieser Vorteil ist nicht hoch genug einzuschätzen. Dies gilt vor dem Hintergrund, dass jede steuerbegünstigte Körperschaft die zeitnahe Mittelverwendung nachzuweisen hat, „zweckmäßigerweise durch eine Nebenrechnung (Mittelverwendungsrechnung); diese Mittelverwendungsrechnung jedoch nicht standardisiert ist. Thiel ...

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