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Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (Teil 1)
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1586Am hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer zugestimmt. Mit dem Gesetz wird eine effizientere Gestaltung des Verfahrens zur Entlastung beschränkt Steuerpflichtiger von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt angestrebt. Zugleich sollen steuerliche Gestaltungsmissbräuche erschwert und steuerliche Betrugsmodelle eingedämmt werden.
[i]Unterbindung von GestaltungenZur Unterbindung von Gestaltungsmöglichkeiten ist die Dauerüberzahlerbescheinigung aus dem Katalog der eine Abstandnahme vom Steuerabzug nach § 44a Abs. 10 Satz 1 EStG begründenden Bescheinigungen gestrichen worden. Damit entfällt die Möglichkeit, durch Vorlage der Bescheinigung die Abstandnahme vom Steuerabzug bei Dividendenzahlungen aus inländischen girosammelverwahrten Aktien zu erreichen.
[i]Wegfall papiergebundener SteuerbescheinigungenFür beschränkt steuerpflichtige Gläubiger von Kapitalerträgen aus girosammelverwahrten Aktien oder Genussscheinen soll die auszahlende Stelle künftig keine Steuerbescheinigung mehr ausstellen, sondern die in einer Steuerbescheinigung erforderlichen Angaben gem. § 45a Abs. 2a EStG elektronisch an das BZSt übermitteln.
[i]HaftungsverschärfungDie Haftu...