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Grunderwerbsteuerreform: Verschärfungen bei Share Deals
Neue Regelungen ab dem 1.7.2021
Nachdem der Bundesrat am dem modifizierten Regierungsentwurf in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung zugestimmt hat, müssen sich Immobilieninvestoren auf die neuen ab dem geltenden Regelungen zu sogenannten Share Deals (Übertragung von Anteilen an immobilienhaltenden Gesellschaften) einstellen. Solche Share Deals sind nicht nur für große Immobilienkonzerne von Bedeutung, sondern können gleichfalls für Familienunternehmen mit Grundbesitz und für private Bestandshalter wirtschaftlich relevant sein. Denn Share Deals, von denen plakativ oftmals auch medial aufgeregt berichtet wird, betreffen einerseits nahezu sämtliche Rechtsformen wie auch mittelbar über Gesellschaften gehaltene Liegenschaften im Privat- und Betriebsvermögen. Das Halten von Immobilien in Gesellschaften hat in der Praxis keineswegs nur steuerliche Gründe, sondern bildet schon wegen Haftungs- und Finanzierungsaspekten eine wichtige Grundlage für eine effiziente Immobilienbewirtschaftung. Jede Umschichtung in einem größeren, nicht direkt von einer natürlichen Person gehaltenen Immobilienportfolio von privaten und institutionellen Anlegern kann durch die Neuregelungen belastet sein.
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