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NWB Nr. 21 vom Seite 1560

Prognosezeitraum

Weichen die Eintragungen in der Steuererklärung von den Vorjahren ab bzw. fehlen die zur Feststellung der Besteuerungsgrundlagen erforderlichen Angaben, kann dies eine Schätzung durch das Finanzamt nach sich ziehen. Einen Anhaltspunkt liefert der Finanzverwaltung dabei nicht nur die Vergangenheit; auch ein Blick in die – wenn auch ferne Zukunft – ist sicherlich nie verkehrt.

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