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OLG Frankfurt/M. 26.04.2021 21 W 139/19, NWB 21/2021 S. 1510

AG | Angemessener Ausgleich für Minderheitsaktionäre

Der den Minderheitsaktionären zu gewährende angemessene Ausgleich nach Vereinbarung eines Beherrschungsvertrags (§ 304 Abs. 1 AktG) kann anhand des Börsenkurses der beherrschten Gesellschaft bestimmt werden.

Anmerkung:

Das Wertverhältnis der Unternehmen hat das Gericht anhand der umsatzgewichteten Börsenkurse beider Gesellschaften drei Monate vor der erstmaligen Bekanntgabe des beabsichtigten Unternehmensvertrags am festgestellt. Auch den gewährten Ausgleich hält der Senat für angemessen, weil er die künftige Ertragslage der Gesellschaft ohne Berücksichtigung des geschlossenen Beherrschungsvertrags widerspiegele. Zu dieser Einschätzung ist der Senat durch eine Verzinsung des Unternehmenswerts der beherrschten AG gelangt, wobei er auch an dieser Stelle den Wert der beherrschten Gesellschaft anhand d...