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BFH 15.12.2020 VII R 11/19, NWB 21/2021 S. 1508

Energiesteuer | Entlastung von der Energiesteuer bei Zahlungsausfall

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Vereinbarung und Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts i. S. des § 60 Abs. 1 Nr. 3 EnergieStG richtet sich nach den zivilrechtlichen Vorschriften. (2) Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass der Zahlungsausfall trotz des vereinbarten Eigentumsvorbehalts und der Erfüllung der weiteren Voraussetzungen der Entlastungsnorm nicht zu vermeiden war.