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Berücksichtigung geplanter Umstrukturierungen bei der Erstkonsolidierung?
I. Sachverhalt
Am (Erstkonsolidierungsstichtag) erwirbt MU 100 % der Anteile an der TU. Das Vermögen der TU besteht im Wesentlichen aus selbst entwickelten immateriellen Anlagen mit einem fair value von zwölf Mio. € und einem Steuerbuchwert von 0 €. Nach bereits vor dem Erwerb beschlossener Planung wird die TU drei Monate nach der Erstkonsolidierung unter steuerlicher Aufdeckung der stillen Reserven auf MU verschmolzen.
II. Fragestellung
Inwieweit ist die geplante Verschmelzung im Rahmen der Erstkonsolidierung zu berücksichtigen?
III. Lösungshinweise
1. Stichtags- vs. Nachstichtagsereignisse
Die Berücksichtigung einer vor dem Erwerbsstichtag geplanten Umstrukturierung bei der Erstkonsolidierung auch dann, wenn rechtsverbindliche Schritte (Verträge usw.) erst nach dem Erwerbsstichtag geschehen, soll nach einem Teil des Schrifttums zulässig oder geboten sein.
IFRS 3.10 verlangt allerdings bei der Erstkonsolidierung nur die Vermögenswerte und Schulden anzusetzen, die am Erwerbsstichtag bestehen. Notwendig ist damit eine Unterscheidung zwischen combination und post-combination events . Diese Grundanforderung wird auch in IFRS 3.45 (zwölf-monatiger Bewe...