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Berufsrecht | Verlautbarung zur Qualitätssicherung in der Steuerberaterkanzlei (BStBK)
Die Bundessteuerberaterkammer hat ihre "Verlautbarung zur Qualitätssicherung in der Steuerberaterkanzlei" aktualisiert.
Nach Angabe der Kammer war eine Überarbeitung insbesondere aufgrund der Weiterentwicklung der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen und der damit verbundenen Arbeitsprozesse in der Steuerberatung erforderlich. Die Verlautbarung ist von der BStBK unter Mitwirkung der Steuerberaterkammern gemeinsam mit dem DStV erarbeitet worden.
Die Verlautbarung v. ist auf der Homepage der BStBK veröffentlicht.
Quelle: BStBK, Pressemitteilung v. 20.5.2021 (il)