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NWB Nr. 21 vom

Die Rechtsprechung des BGH zum Insolvenzrecht im Jahr 2020

Prof. Dr. Gerhard Pape

Ein eindeutiger Schwerpunkt der Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Insolvenzrecht im Jahr 2020 ist – anders als in den Vorjahren, in denen stets das Anfechtungsrecht im Zentrum gestanden hat – nicht festzustellen. Die Entscheidungen verteilen sich fast gleichmäßig über alle Bereiche des Verfahrens.

Insolvenzeröffnung

[i]Zulässigkeit von GläubigeranträgenDie Zulässigkeit von Gläubigeranträgen wird in mehreren Beschlüssen behandelt, in denen es um die fehlende Eignung des Insolvenzantragsverfahrens zur Klärung streitiger Forderungen und die Antragstellung trotz dinglicher Sicherung gegen eine die Individualvollstreckung systematisch verhindernde Schuldnerin geht. Ferner tritt der BGH einer allzu forschen Annahme von unzulässigen Druckanträgen institutioneller Antragsteller entgegen.

Insolvenzanfechtung

[i]Vorsätzliche BenachteiligungHier beschäftigt das Dauerproblem der (anfechtbaren) Tilgung von Steuerschulden über den Umweg der Überweisung auf ein Konto des Geschäftsführers und Weiterüberweisung an das Finanzamt den Senat. Zur Vermutung des § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO (vorsätzliche Benachteiligung) hat der BGH festgestellt, dass auch Umstände, die vor einer (Raten-)Zahlun...