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NWB Nr. 21 vom Seite 1538

Die Rechtsprechung des BGH zum Insolvenzrecht im Jahr 2020

Die coronabedingte Ausnahmesituation hat den IX. Zivilsenat noch nicht erreicht

Prof. Dr. Gerhard Pape

Die COVID-19-Pandemie, die in den Jahren 2020/2021 durch den Erlass des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) zu einer noch andauernden insolvenzrechtlichen Ausnahmesituation geführt hat, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – naturgemäß – noch nicht angekommen. Dennoch war das Jahr 2020 (und der Beginn des Jahres 2021) für insolvenzrechtlich interessierte Leser:innen nicht uninteressant, wie die folgende Rechtsprechungsübersicht zeigt.

I. Insolvenzeröffnung

1. Zulässigkeit von Gläubigeranträgen

[i]Begründung des Antrags mit bestrittenen ForderungenIn einer erst vor kurzem ergangenen Entscheidung (, NWB ZAAAH-69932) ging es um die Standardfrage der Zulässigkeit des Gläubigerantrags, wenn der Antrag mit vom Schuldner bestrittenen Forderungen, deren Bestand für das Vorliegen eines Insolvenzgrundes entscheidend ist, begründet wird. Weil der Forderungsbestand im Insolvenzverfahren nicht geklärt werden konnte, hat der BGH die Rechtsbeschwerde gegen den in den Vorinstanzen erfolglosen Insolvenzantrag der Gläubigerin zurückgewiesen.

Hinweis:

Allein die Glaubhaftmachung der Forderung reicht in einem solchen Fall nicht aus, denn die Klärung des Bestands e...